Umsatzsteuerfrei: Zellen-Implantation und Hygieneleistungen
Knorpelzellen-Implantation:
Umsätze aus dem Herauslösen von Gelenkknorpelzellen und ihre anschließende Vermehrung zur Reimplantation sind als Heilbehandlung im Bereich der Humanmedizin steuerfrei. Dies gilt auch, wenn Leistungsempfänger Ärzte oder Kliniken aus anderen EU-Mitgliedstaaten sind.
Geklagt hat ein Biotechnologie-Unternehmen. Die Finanzverwaltung behandelte die Umsätze aus der Zellkultivierung als umsatzsteuerpflichtig. Der Bundesfinanzhof (BFH) hingegen vertrat die Auffassung, dass Laborleistungen dieser Art zu einer Steuerbefreiung führen, wenn sie von Ärzten oder im Rahmen der Ausübung eines arztähnlichen Berufes erbracht worden sind (Urt. v. 29.6.2011 XI R 52/07 DStRE 2011, 1335).
Hygienische Leistungen für Ärzte:
Der Bundesfinanzhof (BFH) hat außerdem die Umsatzsteuerfreiheit hygienischer Leistungen durch Ärzte für Ärzte bestätigt (Urteil vom 18. August 2011 V R 27/10). Geklagt hat ein Facharzt für Mikrobiologie, Virologie und Infektionsepidemie. Er führte in Kooperation mit einer Laborpraxis u.a. krankenhaus- und praxishygienische Betreuungen, Beratungen, Bewertungen und Fortbildungen durch. Die einzelnen Leistungen stellte er in Rechnung - ohne Umsatzsteuer. Das Finanzamt beurteilte alle Leistungen als steuerpflichtig. Der BFH vertrat die Auffassung, dass diese klagegegenständlichen Leistungen als Heilbehandlungsleistung nach § 4 Nr. 14 UStG steuerfrei sind.
Fazit:
In zwei neuen Urteilen hat der Bundesfinanzhof die Umsatzsteuerfreiheit ärztlicher Leistungen erweitert. Das letztgenannte Urteil V R 27/10 zeigt, dass die Umsatzsteuerfreiheit für Heilbehandlungsleistungen nicht ausschließlich für die direkte und unmittelbare, sondern auch für die mittelbare Leistungserbringung an den Patienten gilt, sofern die übrigen Voraussetzungen gegeben sind.
Stand: 12. November 2011
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen & wirtschaftlichen Anliegen. Kontaktieren Sie unsere Steuerexperten in Bergisch Gladbach! Wir sind Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer, spezialisiert auf Ärzte und Zahnärzte.