Kilometer- oder Entfernungspauschale?
Ärztinnen und Ärzte können Aufwendungen für berufliche Fahrten grundsätzlich als Werbungskosten geltend machen. Hier ist allerdings zu unterscheiden zwischen Fahrten von der Wohnung zur Praxis und solchen, die zum Besuch von Patienten durchgeführt werden. Für Fahrten von der Wohnung zur Praxis kann nur die sogenannte Entfernungspauschale von 30 Cent je Entfernungskilometer angesetzt werden. Für Patientenbesuche können hingegen die Kilometerpauschale von 30 Cent für jeden gefahrenen Kilometer bzw. die tatsächlichen Kosten geltend gemacht werden (bei Führung eines Fahrtenbuches).
Hausbesuche auf Weg zur Praxis
Eine Ärztin nahm regelmäßig auf dem Weg von ihrer Wohnung in die Praxis Hausbesuche vor. Sie behandelte diese Fahrten als Dienstfahrten und setzte hierfür die Kilometerpauschale an. Das Finanzamt setzte hingegen nur die Entfernungspauschale als Werbungskosten an.
Urteil FG München
Das Finanzgericht München gab der Finanzverwaltung Recht. Auch durch berufliche Anlässe unterbrochene Fahrten zwischen Wohnung und Arbeitsstätte würden als solche Fahrten gelten. Entscheidend für die Richter war der eigentliche Zweck der Fahrten. Diese wurden unstreitig zum Aufsuchen der Praxis vorgenommen. Die anlässlich dieser Fahrten durchgeführten Hausbesuche würden den Charakter der Fahrt nicht ändern, so die Finanzrichter (Urt. v. 06.06.2014, 8 K 3322/13).
Stand: 25. Februar 2015
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen & wirtschaftlichen Anliegen. Kontaktieren Sie unsere Steuerexperten in Bergisch Gladbach! Wir sind Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer, spezialisiert auf Ärzte und Zahnärzte.