Einkommensteuer-Änderungsrichtlinien:
u.a. höhere Aktivierungspflichten für Unternehmer bei den Herstellungskosten
Einkommensteuer-Richtlinien
Die gegenwärtigen Einkommensteuer-Richtlinien beruhen auf der Fassung von 2005, zuletzt angepasst in 2008. Mit dem Entwurf der EStÄR 2012 will das Bundesfinanzministerium die Richtlinien an neue Rechtsentwicklungen anpassen. Die Verkündung der durch den Bundesrat gebilligten Endfassung dürfte zum Jahresende erfolgen.
Wesentliche geplante Änderungen
Herstellungskosten: Zu den Herstellungskosten zählte die Finanzverwaltung bislang nur die Materialkosten, die Fertigungskosten und die Sonderkosten der Fertigung sowie angemessene Teile der Material- und Fertigungsgemeinkosten sowie - soweit zurechenbar - die Abschreibungen für das Anlagevermögen. Gemäß den EStÄR 2012 sollen den Herstellungskosten nun auch die Kosten der allgemeinen Verwaltung, der angemessenen Aufwendungen für soziale Einrichtungen des Betriebs, für freiwillige soziale Leistungen und für die betriebliche Altersversorgung hinzugerechnet werden. Damit wird für den Unternehmer künftig ein höherer Anteil seiner Betriebskosten aktivierungspflichtig.
Geldbußen: Der Betriebsausgabenabzug von Geldbußen ist bereits gesetzlich untersagt (§ 4 Abs. 1 Satz 1 Nr. 8 EStG). In R 4.13 Abs. 3 Satz 4 EStÄR 2012-E wird nun festgeschrieben, dass auch die „von der Europäischen Kommission festgesetzten Geldbußen wegen Verstoßes gegen das Wettbewerbsrecht“ in vollem Umfang dem Betriebsausgabenabzugsverbot unterliegen.
Gewerbesteuerrückstellung
Gemäß R 5.7 Abs. 1 Satz 2 des Entwurfs soll trotz des Betriebsausgabenabzugsverbots künftig eine Gewerbesteuerrückstellung in der Steuerbilanz möglich sein. Die dadurch bedingte Gewinnauswirkung muss außerbilanziell wieder ausgeglichen werden.
Stand: 12. August 2012
Erscheinungsdatum:
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