Geldwäsche-Richtlinie
Am 20.04.2015 hat der europäische Rat die mittlerweile 4. Geldwäsche-Richtlinie verabschiedet. Die Richtlinie ist von den Mitgliedstaaten binnen zwei Jahren in nationales Recht umzusetzen (in Deutschland durch Änderung des Geldwäschegesetzes (GwG)).
Neues Zentralregister
Kennzeichnend für die neue Geldwäsche-Richtlinie ist die Einrichtung und Führung zentraler Register mit Angaben zu den Verfügungsberechtigten (wirtschaftlich Berechtigten) von Unternehmen, Trusts und anderen Rechtspersonen. „Jede natürliche Person, in deren Eigentum oder unter deren Kontrolle eine juristische Person steht, sollte identifiziert werden“ heißt es in der neuen Richtlinie. Gespeichert und den Behörden zugänglich gemacht werden müssen u. a. Name, Geburtsdatum, Staatsangehörigkeit und Wohnsitzland des/der wirtschaftlich Berechtigten.
Transparenz bei Geldtransfers
Ergänzend zur Geldwäsche-Richtlinie wollen die EU-Staaten mit der neu geschaffenen „Geldtransfer-Verordnung“ die Rückverfolgbarkeit von Zahlern und Empfängern sicherstellen. Die Verordnung erfasst Geldtransfers jeder Art und unabhängig von jeglichem Geldwäscheverdacht. Bei Geldtransfers von bis zu € 1.000 gelten erleichterte Meldepflichten. Es sind hier nur der Name von Auftraggeber und Begünstigten sowie die Kontodaten zu erfassen. Bei Geldtransfers über € 1.000 auch die Anschrift des Auftraggebers, die Nummer des amtlichen persönlichen Dokuments des Auftraggebers (Reisepass-/Personalausweisnummer) und die Kundennummer oder das Geburtsdatum und der Geburtsort. Geldtransfers, die mit einer Kreditkarte, einem „E-Geld-Instrument“ (Art. 2 Abs. 3 der Verordnung) oder mittels Mobiltelefon ausgeführt werden, sind unter bestimmten Voraussetzungen ausgenommen.
Stand: 29. Juli 2015
Erscheinungsdatum:
Trotz sorgfältiger Datenzusammenstellung können wir keine Gewähr für die vollständige Richtigkeit der dargestellten Informationen übernehmen. Bei weiteren Fragen stehen wir Ihnen im Rahmen unserer Berufsberechtigung jederzeit gerne für eine persönliche Beratung zur Verfügung.
Sie haben Fragen zu einem Thema? Wir kümmern uns um Ihre steuerlichen & wirtschaftlichen Anliegen. Kontaktieren Sie unsere Steuerexperten in Bergisch Gladbach! Wir sind Steuerberater, Unternehmensberater und Wirtschaftsprüfer, spezialisiert auf Ärzte und Zahnärzte.